Infos für Patientinnen
Infomationen zur Krebsvorsorge und dem „PAP-Test“
Information zum HPV-Test
Vielleicht hat Ihnen ihre Gynäkologin / Ihr Gynäkologe zu einem Nachweis der sog. „HPV-Viren“ geraten. In unserem Labor werden diese Testverfahren ausgewertet und das Ergebnis wird an Ihren Gynäkologen weitergeleitet. Der Nachweis von HPV-Viren wird von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen, in den meisten Fällen müssen die Kosten für den Nachweis dieser Viren von Ihnen selbst getragen werden (sog. IGeL-Leistung).
Liegt bei Ihnen eine HPV-Infektion vor, besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Viele Frauen sind mit diesem Virus infiziert, erkranken jedoch nicht an Gebärmutterhalskrebs. Sie sollten lediglich regelmäßig, nach Beratung mit Ihrem Frauenarzt, einen Krebsvorsorgeabstrich durchführen lassen. Man weiß, dass HPV-Viren an der Krebsentstehung am Gebärmutterhals mitbeteiligt sind. Wenn zusätzlich zum positiven Nachweis der Viren auch der Krebsvorsorgeabstrich Auffälligkeiten zeigt, wird Sie Ihr Gynäkologe über weitere Kontrollen u./o. weiteres Vorgehen beraten. Auch Sie, liebe Patientin dürfen gerne bei Fragen zur HPV-Infektion bei uns anrufen!
Infomationen zur Dünnschichtzytologie
Ihre Gynäkologin hat Ihnen zu einem gesonderten Abstrich, dem sog. Dünnschicht-Abstrich geraten. In einigen Fällen wird diese Untersuchung von der Krankenkasse übernommen, meistens muss sie jedoch von den Patientinnen selbst bezahlt werden. Bei diesem „speziellen Abstrichtest“ wird der Zellabstrich mit einem besonderen Verfahren verarbeitet, so dass der Abstrich von vielen Störfaktoren wie Blut und Entzündungszellen gesäubert ist. Dadurch läßt sich oftmals der Abstrich besser beurteilen, es besteht eine ca. 10%ige höhere Sicherheit.