Infos für Patientinnen

Infomationen zur Krebsvorsorge und dem „PAP-Test“

Ab dem 20. Lebensjahr bietet Ihnen Ihre Krankenkasse die Möglichkeit der Krebsvorsorge. Neben anderen gynäkologischen Untersuchungen (z.B. Abtasten der inneren weiblichen Organe, Abtasten der Brust) wird der „Vorsorge-Abstrich“ oder „PAP-Abstrich“ durch Ihren Frauenarzt / Frauenärztin vom Muttermund (Portio) entnommen. Hierbei werden Zellen auf einen Objektträger ausgestrichen, in Alkohol fixiert und in ein Zytologisches Labor geschickt. Dort werden diese Zellabstriche gefärbt (mit der sog. Papanicolaou-Färbung) und unter dem Mikroskop von Zytologieassistentinnen gescreent. Unauffällige Zellabstriche sowie auffällige Abstriche werden je nach Veränderungen in verschiedene Gruppen (PAP-Gruppen) eingeteilt. Dieses Ergebnis wird Ihrem Frauenarzt mitgeteilt. Muss ein Abstrich kontrolliert werden, so wird sich Ihr Frauenarzt mit Ihnen in Verbindung setzen. Häufig bilden sich „Veränderungen am Muttermund“ wieder zurück, nur selten handelt es sich um eine direkte Vorstufe von Krebs. Daher müssen Sie nicht sofort beunruhigt sein, gehen Sie zum Kontrollabstrich und lassen Sie sich dann im persönlichen Gespräch beraten. Gerne können Sie auch als Patientin bei uns Informationen zu diesem Thema bekommen. Rufen Sie uns einfach an.

 

Information zum HPV-Test

Vielleicht hat Ihnen ihre Gynäkologin / Ihr Gynäkologe zu einem Nachweis der sog. „HPV-Viren“ geraten. In unserem Labor werden diese Testverfahren ausgewertet und das Ergebnis wird an Ihren Gynäkologen weitergeleitet. Der Nachweis von HPV-Viren wird von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen, in den meisten Fällen müssen die Kosten für den Nachweis dieser Viren von Ihnen selbst getragen werden (sog. IGeL-Leistung).

Liegt bei Ihnen eine HPV-Infektion vor, besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Viele Frauen sind mit diesem Virus infiziert, erkranken jedoch nicht an Gebärmutterhalskrebs. Sie sollten lediglich regelmäßig, nach Beratung mit Ihrem Frauenarzt, einen Krebsvorsorgeabstrich durchführen lassen. Man weiß, dass HPV-Viren an der Krebsentstehung am Gebärmutterhals mitbeteiligt sind. Wenn zusätzlich zum positiven Nachweis der Viren auch der Krebsvorsorgeabstrich Auffälligkeiten zeigt, wird Sie Ihr Gynäkologe über weitere Kontrollen u./o. weiteres Vorgehen beraten. Auch Sie, liebe Patientin dürfen gerne bei Fragen zur HPV-Infektion bei uns anrufen!

 

Infomationen zur Dünnschichtzytologie

Ihre Gynäkologin hat Ihnen zu einem gesonderten Abstrich, dem sog. Dünnschicht-Abstrich geraten. In einigen Fällen wird diese Untersuchung von der Krankenkasse übernommen, meistens muss sie jedoch von den Patientinnen selbst bezahlt werden. Bei diesem „speziellen Abstrichtest“ wird der Zellabstrich mit einem besonderen Verfahren verarbeitet, so dass der Abstrich von vielen Störfaktoren wie Blut und Entzündungszellen gesäubert ist. Dadurch läßt sich oftmals der Abstrich besser beurteilen, es besteht eine ca. 10%ige höhere Sicherheit.